Drehtore finden sich in der Hauptsache als Zufahrtbeschränkungen an den Grundstücksgrenzen. Wenn diese nicht manuell bewegt werden, finden als Antriebe meist Elektro-Hydraulikantriebe mit einer zugehörigen Steuerung Verwendung.  Größere Anlagen werden auch mit Unterflurantrieben bewegt.

Gerade bei Hydraulikantrieben ist die genaue Beachtung der Montageanleitung unabdingbare Voraussetzung für den langjährigen störungsfreien Betrieb. Schon geringe Abweichungen der einzuhaltenden Maße, an welchen die Antriebsdrehpunkte aber auch die Lasteinleitungspunkte anzubringen sind, kann zu einer erheblichen Belastung am Flügel, meist mit Abreißen der Anlenkungen führen.

Falttore sind, obwohl in ähnlicher kinematischer Funktion, meist größere und robuste Tore, welche nahezu ohne Sturzbedarf oben auskommen. Die Flügel werden seitlich angeschlagen und der Torrahmen dort in der sogenannten Druckzone des Betons sicher verankert. Falttore, gerade solche aus Stahl, haben nicht nur ein erhebliches Eigengewicht, sondern darüber hinaus durch die großen Flügelweiten bedingt, auch große Hebelarme zu den Lastübergabepunkten. Der Scharnierausbildung und der Gesamtbefestigung des Rahmens wächst damit erhebliche Bedeutung zu. Bei diesen Toren sollte immer auch unbedingt die Tragfähigkeit der lastübernehmenden Stützen oder Wände beachtet werden.

Obwohl eine Vielzahl derartiger Anlagen jedes Jahr in Verkehr gebracht werden,  spielen diese in den gerichtlichen Auseinandersetzungen eher eine untergeordnete Rolle.

Leider gilt dies nicht für die Eingangs erwähnten Drehtore. Hier kommt es, insbesondere durch fehlerhafte Montagen, durchaus häufiger zu entsprechenden Auseinandersetzungen.

 

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