So unscheinbar diese Anlage daherkommen, so technisch aufwendig sind sie konzipiert.
In der Begutachtung sind nahezu immer unterschiedliche Probleme zu beachten. So wurden schadensursächliche Auffälligkeiten von der Endschalterauswertung über Hallsensoren, genauso wie eine für die Scheiben zulässige, aber die Beschattung mangelhafte Glasbiegung, oder aber der behauptete mangelhafte Kochschrumpf am Zugseil festgestellt.
Unabhängig ob Folie oder Jalousie, meist ist ein Gleichstromantrieb ohne Endschalter eingebaut. Die Endlagenerfassung wird individuell je nach Anlagenhersteller gelöst, mit allen Vor- und Nachteilen.
Mittlerweise haben die Antriebshersteller selbst entsprechende Platinen entwickelt und programmieren die Endschalter über Encoder und Hallsensorik.
Einige Anlagenhersteller haben hier einen eigenen Weg beschritten, alleine die Ansteuerung derartiger Systeme ist an enge Voraussetzungen gebunden.
Meist werden derartige Anlagen heute über Aktoren angesteuert. Hierbei gilt es unbedingt zu beachten, dass nicht jeder Aktor der gleichen Steuerungslogik folgt. Dies ist nicht mit dem KNX Protokoll zu verwechseln, hier ist die eigentliche Antriebsansteuerung gemeint. So unterstützen beispielsweise die Aktoren des renommierten Herstellers ABB die Bremswirkung von Gleichstrommotoren über einen geplanten Kurzschluss der beiden Steuerleitungen in der Endlage. Dies bewirkt im Regelfall den sofortigen Spannungsabfall im Motor und damit den sofortigen Motorstillstand.
Gleichzeitig wird die vorgeschaltete Steuerung allerdings der Möglichkeit beraubt, die Endlagenerkennung über die Hallsensorik vorzunehmen, da hierbei die Spannungsrückflüsse vom Antrieb benötigt werden.
Teilweise sind die festzustellenden Mangelursachen jedoch ungleich unspektakulärer und liegen schlicht in einer zu geringen Glasstärke. Hierdurch kann es unter Windlasteinfluss zu nach DIN 18088 noch zulässigen Durchbiegungen kommen, welche aber den Freiraum der im Scheibenzwischenraum befindlichen Anlagen derart einschränken, dass diese versagen. Hier sind die zu erwartenden Durchbiegungen der Isolierglasscheiben gemäß DIN 18008 zu berechnen und mit den vorgefundenen Abmessungen und den eingebauten Anlagen abzugleichen.
Es sei auch der Ausdruck Kochschrumpf erläutert. Bei einem umfangreichen Gutachten in der Schweiz, war festzustellen, ob die eingesetzten Aufzugsschnüre hinsichtlich des Schrumpfes noch innerhalb des tolerierbaren Bereichs lagen. Dies wird mit dem sogenannten Kochschrumpftest geprüft. Die Bänder zeigten bei der Prüfung kein Ausfallkriterium, für das Anlagenversagen waren andere Ursachen maßgeblich und wurden benannt.