Einbruchhemmende Rollläden, zumeist mit stranggepressten Aluminiumbehängen oder auch aus Stahl bzw. Edelstahl, sind nach DIN EN 1627:2011 auszuführen.
Nicht nur die weit verbreiteten Hochhebesicherungen, die bei PVC-Behängen getrost entfallen darf, da ohnehin wirkungslos, sind hier deutlich aufwendiger und systemgerecht eingreifend ausgeführt. Auch der Laufschienengeometrie muss besonderes Augenmerk gewidmet werden.
Als einbruchhemmend in den entsprechenden Widerstandsgruppen klassifizierte Rollladen sind unbedingt ein Produkt für den Fachbetrieb und niemals als Schnäppchen zu haben.
Alle einbruchhemmenden Anlagen sind motorisiert. Dies nicht nur wegen der hohen Behanggewichts wegen, sondern auch die reproduzierbare Stellung der unteren Endlage um die Hochhebesicherung wirksam werden zu lassen ist hierfür verantwortlich.
Einbruchhemmende Rollläden, hiermit sind die klassifizierten gemeint, sind in den vergangenen 1400 gerichtlichen Gutachten in meiner Praxis in keinem einzigen Fall auffällig geworden. Als einbruchhemmend bezeichnete, ausgeschriebene und auch gelieferte hingegen fortlaufend.
Sachverständigenbüro Dipl.Ing. Gerd-Joachim Müller Messeturm 9.Etage 60308 Frankfurt +49 [0]172 6905226