Viele Gutachtenaufträge erreichen mich durch private Auftraggeber.

Nicht nur Versicherungen beauftragen Gutachter um  Schadensursache, Schadenshöhe und Zeitwert der beschädigten Sache  zweifelsfrei feststellen zu lassen.

Immer mehr Privatkunden möchten die Ursache und Kosten von  Schadensereignissen neutral, unabhängig und belastbar feststellen lassen.

Ob es sich um eine herunter gebrochene Markise oder Fehlfunktionen in der Funksteuerung handelt, ob die Rollladenprofile im Eis  zusammengefroren sind oder aber beim Sturm das Garagentor herausgedrückt wurde. Wassereintritt in die Garage ist ebenso ein häufiger Anlass wie  mangelnder Schatten auf der Terrasse oder am Fenster. Ist eine Montage  sach- und fachgerecht, entspricht das bestellte Bauteil dem Gelieferten?

Die Gründe der privaten Beauftragung sind genau so vielfältig wie meine Kunden.

Manchmal kommt es zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu  unterschiedlichen Auffassungen hinsichtlich des Leistungsumfanges, der  Funktion oder aber schlicht der Qualität der Montage bzw. auch der  eventuell zuvor zugesicherten oder vom Auftraggeber einfach erwarteten  Leistung.

In einigen Fällen sind schlicht beide Seiten überfordert und  haben bereits ein angespanntes Verhältnis zueinander, auch da die  Ursache des Fehlers meist nicht einfach aufzufinden ist.

Oft sind die Auftragnehmer Montagebetriebe die ein qualitativ  hochwertiges und technisch aufwendiges Produkt mehr oder weniger  nach Herstellerangaben montieren, bei der späteren Fehlersuche bzw.  Problembeseitigung aber von diesen alleine gelassen werden.

Weiterhin gibt es aber auch Auftraggeber, die schlicht den  Werbeaussagen trauen aber die entsprechenden Machbarkeitsgrenzen bzw. dazugehörenden Einschränkungen nicht wahrnehmen, bzw. nicht wahrnehmen  wollen.

Auch Unfallschäden an Toren, Schranken-  und Sonnenschutzanlagen, wie auch  immer verursacht, sind mittlerweile – durch die meist hohen Anschaffungs- aber auch Instandsetzungskosten – oft Mittelpunkt gutachterlicher  Untersuchung.

Inwieweit ein Gutachten notwendig sein kann oder ob nicht besser eine schiedsgutachterlichen  Vereinbarungen getroffen werden sollte, bleibt meist einem klärenden Telefonat vor der Beauftragung vorbehalten.

In den meisten Fällen sind die erwähnten schiedsgutachterlichen  Vereinbarungen letztendlich preiswerter als eine, auch hiernach noch  offene, gerichtliche Auseinandersetzung.

In letzter Zeit beobachte ich immer öfter, dass im Rahmen der  Gewährleistungszeit abgelehnte Gewährleistungsansprüche zwischen den  Parteien geklärt werden sollen.

Auch hier kann ein gemeinsamer Termin oft sogar ohne schriftliche Ausarbeitung eines Gutachtens den Weg zwischen den Parteien ebnen.

 

Beratung

Bei der privaten Beauftragung sind generell 2 Komplexe zu unterscheiden.

Einmal die Feststellung der Mangelfreiheit an einem bereits realisierten Bauvorhaben nachdem Auffälligkeiten aufgetreten sind.

Dies kann vom offensichtlichen Fehlverhalten eines einzelnen Garagentores bis hin zum bereichsweisen Systemausfall der Sonnenschutzanlagen an größeren Gebäudekomplexen gehen.

Hierbei sollte immer überlegt werden, welchen Zweck das beauftragte Gutachten erfüllen soll. Dies sollte immer beim ersten Kontakt besprochen werden.

Andererseits können genau diese Probleme vermieden werden, bei rechtzeitiger Einschaltung des Sachverständigen.

Steigende Baukosten einhergehend mit immer komplexeren Normen- und Regelwerken sowie einem für den Laien nahezu unüberschaubaren und erst recht nicht vergleichbarem Angebot lassen es im Vorfeld einer Baumaßnahme immer wichtiger werden fachgerecht beraten zu sein.

Wie soll ein mit allen Baufragen, vorrangig Planung, Kosten, Verwaltung und Behörden, beauftragter Architekt gleichzeitig Fachmann auf allen technischen beim Bau anzutreffenden Fachfragen und Gebieten sein? Dies ist schlicht nicht möglich.

So ist es sinnvoller die geplante Baumaßnahme von der Ausschreibungsphase bis hin zu deren Abnahme von kompetenten Sachverständigen begleiten zu lassen.

Dies erspart zum einen eventuell auftretende Mängel und den damit zusammenhängenden zeitraubenden Schriftverkehr hierbei wird der eigentliche Nutzer der Baumaßnahme geschont. Zum anderen aber können Planungsmängel von vorneherein unterbunden und im Regelfall spätere langwierige und kostenintensive Auseinandersetzungen vermieden werden.

Die Kosten des Sonnenschutzes sind im Vergleich zu dessen Wertigkeit und zum Gesamtobjekt, auch im Hinblick auf die ENEV und die mit diesem verbundenen Energie- und damit Kosteneinsparungen, gering. Die Wirkung auf die späteren Nutzer indes immens wie Gerichtsverfahren immer wieder zeigen. Sowohl im Büro- als auch im gehobenen Wohnbereich wachsen die Ansprüche an Komfort und Funktion. Fehlfunktionen des Sonnenschutzes werden vom Nutzer oft auf die Qualität der Gesamtmaßnahme fehlinterpretiert. Dies und die hieraus entstehenden Folgen können vermieden werden.

Immer häufiger sind komplexe Lösungen gefragt welche letztendlich auch mit entsprechendem finanziellem Einsatz – hoffentlich nicht Risiko – realisiert werden sollen.
• Im Rahmen einer Privatbeauftragung bei einer nur 2 Jahre jungen Villa wurden Schäden in Höhe von etwa 38.000,– € festgestellt. Der beauftragte Handwerker hatte lediglich ein falsches Motorsystem ausgewählt, die Elemente haben daraufhin das aufgebrachte Vollwärmedämmsystem systematisch zerstört.
• Zu einem Schaden im Bereich von 180.000,– € ist es bei einer großen Villa in Süddeutschland gekommen. Eine Instandsetzung zum ursprünglich beabsichtigten und auch möglichen System ist hier nicht mehr möglich gewesen, die Besitzer müssen nach Notreparaturen mit teilweisen Austausch mit stark eingeschränkter Funktion der Sonnenschutzsysteme auskommen. Eine Reparatur ist, da die Baubarkeitsgrößen der eingesetzten Systeme überschritten wurden, nicht mehr möglich.
• Bei einer Markisenmontage an einer Eigentumswohnungsanlage in Thüringen wurden 25 Gelenkarmmarkisen durch den Vollwärmeschutz mit Injektionsankern eingebaut. Innerhalb von 2 Jahren brachen ca. 50 % der Anlagen aus der Verankerung. Die Injektionsanker waren falsch gesetzt bzw. dimensioniert.
• Bei einem Bürokomplex wurden 1800 Außenraffstore angebracht. Leider wurde die gebäudeeigene Thermik nicht beachtet, die Lamellen fingen an zu vibrieren und die Anlagen zerstörten sich innerhalb weniger Jahre von selbst.
• Diese Liste kann beliebig verlängert werden, nahezu jede Woche kommt ein neuer Fall hinzu. Hoffentlich nicht Ihre Baumaßnahme!
Ich bin sowohl beratend für Fachingenieuren (Fassaden) als auch planende Architekten tätig. Im Bereich der Rathaussanierung ebenso, wie beratend und begleitend bei Handwerksbetrieben oder der Industrie.

Die Überprüfung von Motoren, Steuerungen, Konformität der eingesetzten Bauteile untereinander sowie der elektrischen Komponenten mit diesen, ist ein weites Feld und setzt nicht nur spezielles Wissen hierüber voraus, auch entsprechende Messgeräte und Verfahren werden hierzu benötigt.

Letztendlich gibt es kaum analoge Fälle bei der Beratungsbeauftragung. Ein jeder neuer Fall bzw. Fragestellung ist für den Sachverständigen interessant und lässt keine vorgefertigten Lösungen zu.

Ich freue mich schon heute auf Ihre Anfrage!

 

 

Sachverständigenbüro  Dipl.Ing. Gerd-Joachim Müller  Messeturm 9.Etage 60308 Frankfurt   +49 [0]172 6905226

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