Auch bei Rollläden handelt es sich, sofern diese kraftbetätigt, also mit einem Motor bedient werden, um Maschinen gemäß MRL 06/42/EG.
In der Betriebsanleitung ist anzugeben, welche Inspektionen und Wartungsarbeiten in welchen Abständen aus Sicherheitsgründen durchzuführen sind. Erforderlichenfalls ist anzugeben, welche Teile dem Verschleiß unterliegen und nach welchen Kriterien sie auszutauschen sind.
MRL 06/42/EG 1.3.2
r) Beschreibung der vom Benutzer durchzuführenden Einrichtungs- und Wartungsarbeiten sowie der zu treffenden vorbeugenden Wartungsmaßnahmen;
MRL 06/42/EG 1.7.4.2 r)
Sofern der Hersteller im Rahmen der von diesem vorzulegenden Gebrauchsanleitung auf Wartungs- und/oder Prüfarbeiten hinweist, sind diese wahrzunehmen.
Sachverständigenbüro Dipl.Ing. Gerd-Joachim Müller Messeturm 9.Etage 60308 Frankfurt +49 [0]172 6905226