Die Notwendigkeit zur jährlichen Prüfung nach BGR 232/ASR A.1.7 und die Führung eines Prüfbuchs ist nach DIN EN 12635:2002 Anhang B geregelt.

Die notwendigen Einrichtungen zur Absicherung von Quetsch-und Scherstellen sind in DIN EN 12453:2000 hinreichend beschrieben.

Mit Urteil des BGH wurde ein Bestandschutz in 2010 endgültig aufgehoben. Hierzu habe ich seinerzeit (siehe Veröffentlichungen) im Tür-Tor Report veröffentlicht.

Die Schließkraftmessung ergibt sich ebenfalls aus der Rechtslage. Hierzu habe ich ebenfalls aktuell   veröffentlicht.

 

Über die vorgeschriebene Prüfung hinaus, sind kraftbetätigte Tore, zumindest wenn der Hersteller dies in der Gebrauchsanleitung benennt, Wartungspflichtig.

In der Betriebsanleitung ist anzugeben, welche Inspektionen und Wartungsarbeiten in welchen Abständen aus Sicherheitsgründen durchzuführen sind. Erforderlichenfalls ist anzugeben, welche Teile dem Verschleiß unterliegen und nach welchen Kriterien sie auszutauschen sind.

MRL 06/42/EG 1.3.2

 

  1. r) Beschreibung der vom Benutzer durchzuführenden Einrichtungs- und Wartungsarbeiten sowie der zu treffenden vorbeugenden Wartungsmaßnahmen;

MRL 06/42/EG 1.7.4.2 r)

 

 

Sachverständigenbüro  Dipl.Ing. Gerd-Joachim Müller  Messeturm 9.Etage 60308 Frankfurt   +49 [0]172 6905226

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